Der Busen gilt als das ultimative Symbol für Weiblichkeit. Viele Frauen die von der Natur nicht optimal ausgestattet wurden, wünschen sich eine Brustvergrößerung. Zum Teil möchten sie einem gängigen Schönheitsideal entsprechen oder schlicht etwas für eigenes Selbstbewusstsein und Wohlbefinden tun. Schönheitsoperationen werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es handelt sich um den Wiederaufbau der Brust nach einer Krebserkrankung. Während einer Brustvergrößerungs-OP kann zugleich einer Erschlaffung der Brust, wie sie häufig nach Schwangerschaften entsteht, behoben werden.
Operationstechniken
Die Schönheitschirurgie verfügt über verschiedene Techniken zur Vergrößerung der weiblichen Brust. Allen gemein ist der Einsatz von Brustimplantaten, die unter oder über dem Brustmuskel platziert werden. Während der Operation wird das Implantat wahlweise über die Achsel, die Brustfalte oder im Bereich der Brustwarze eingeführt. Im Bereich der Achselhöhle können die Narben besonders leicht kaschiert werden. Ähnliches gilt für den Schnitt unterhalb des Busens, direkt in der Brustfalte. Hierbei können die Narben allerdings im Liegen sichtbar werden. Beim Einsatz unterhalb der Brustwarze bleibt in Einzelfällen eine sichtbare halbmondförmige Narbe. Die Patientinnen haben die Wahl zwischen Silikon- oder Kochsalzimplantaten.
Nach der OP
Während der Operation werden kleine Drainageschläuche in die Wunden eingesetzt, um das Wundsekret abzuführen. Diese werden nach wenigen Tagen gezogen.. Die Verbände werden nach spätestens zwei Wochen komplett entfernt, danach ist ein elastischer Büstenhalter zu tragen. Die Patientinnen sind 1-2 Tage nach der OP wieder wohlauf. Die volle Regeneration und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist abhängig vom individuellen Heilungsverlauf und kann bis zu 4 Wochen dauern.